Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen, das sowohl das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 stabil halten, als auch Verbesserungen bei der Anrechnung von Erziehungszeiten – der sogenannten Mütterrente – umsetzen soll. Ziel ist es, die Altersversorgung langfristig abzusichern und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Hört man jedoch in den Kreis der Ökonomen, so stellt man fest, dass schon seit Jahrzehnten auf die nicht vorhandene Umsetzbarkeit und das berechenbare Scheitern des bestehenden Rentensystems verwiesen wird. Für eine differenzierte und genaue Betrachtung des Problems empfehlen wir unsere Analyse: DE – WARUM DAS DEUTSCHE RENTENSYSTEM ZUM SCHEITERN VERURTEILT IST – EconomyGlobal.
Was wurde beschlossen?
Konkret sieht das Gesetz vor, dass das Rentenniveau bis mindestens 2031 auf 48 % des durchschnittlichen Einkommens festgeschrieben bleibt. Ohne diese sogenannte „Haltelinie“ würde der Wert laut bisherigen Prognosen schrittweise sinken – auf etwa 45 % bis 2040. Mit der Festschreibung dieses Rentenniveaus wird die rentenbeziehende Generation / Generationen auf Kosten der jüngeren Generation / Generationen subventioniert.
Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden: Ab dem Jahr 2027 sollen sie drei statt bisher zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet bekommen. Die Auszahlung dieser zusätzlichen Ansprüche soll ab 2028 erfolgen, jedoch rückwirkend ab 2027 gelten. Je Kind würde dies rund 20 Euro mehr Rente im Monat bedeuten.
Finanziert wird das gesamte Paket vollständig aus dem Bundeshaushalt – also über Steuergelder. Allein im Jahr 2025 wird mit zusätzlichen Ausgaben von etwa fünf Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: bundestag.de
Bis 2030 sollen sich die Kosten auf rund 14,5 Milliarden Euro pro Jahr steigern. Die Rücklagen der Rentenkasse soll schlussendlich von 20 auf 30 Prozent erhöht werden. Angesichts ohnehin bestehender Finanzierungslücken in der Haushaltsplanung bis 2029 birgt die Umsetzung des Vorhabens finanzpolitische Herausforderungen.
SCharfe Kritik von Experten
In einer Zeit, in der die Lebenserwartung stetig steigt und sich die demografischen Verhältnisse deutlich verschieben, ist es längst überfällig, auch das Rentensystem an diese Realität anzupassen. Diese Meinung vertritt der deutsche Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen, der sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema Generationsgerechtigkeit und Rente auseinandersetzt.
Viele Jahre habe sich Deutschland laut Raffelhüschen nämlich davor gedrückt, die Rentenpolitik an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Heute beziehen Menschen ihre Rente deutlich länger als frühere Generationen – während in den 60er- und 70er-Jahren Pensionäre im Schnitt etwa ein Jahrzehnt lang Rente erhielten, sind es heute oft über 20 Jahre. Gleichzeitig beginnt der Ruhestand mittlerweile teilweise sogar früher als damals, was das Missverhältnis zwischen Beitragsjahren und Rentenbezug weiter verschärft.
Während skandinavische Länder schon vor Jahren ein an die Lebenserwartung gekoppeltes Renteneintrittsalter eingeführt hat, tritt Deutschland noch immer das Verursacherprinzip mit Füßen. Denn in dem deutschen Renten-Umlage-System werden junge Generationen dafür bestraft, dass sie in der Minderheit sind- ein Umstand, für den aber vorherige Generationen (besonders die Baby-Boomer) verantwortlich sind. Laut des Verursacherprinzips muss sich genau diese Generation auch der unmittelbaren Folge geringerer Rentenansprüche stellen.
Würde man das Rentenalter konsequent an die gestiegene Lebenserwartung koppeln, läge der Einstieg in den Ruhestand heute schon bei etwa 68 oder 69 Jahren. Das mag unbequem erscheinen, wäre aber ein notwendiger Schritt, um das System langfristig tragfähig zu halten.
Es geht bei dieser Debatte also nicht um Leistungskürzungen oder soziale Kälte, sondern um generationengerechte Politik. Gerade auch, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Dass politische Zurückhaltung herrscht, liegt wohl weniger an der Argumentation, sondern eher an der Angst vor unpopulären Maßnahmen in Wahlkampfzeiten.
Fest steht: Wer über Nachhaltigkeit im Sozialstaat spricht, darf bei der Rente nicht ausweichen. Der Vorschlag, das tatsächliche Rentenalter zu überdenken und das System auf eine moderne Basis zu stellen, ist daher keinesfalls unsozial – sondern ökonomisch unausweichlich. Neben anderen Stimmen hat sich auch Wirtschaftsweise Grimm äußerst kritisch geäußert: „Die Koaltion habe den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen“, so Grimm gegenüber der FAZ.

Quelle: @FAZ_Wirtschaft / X
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Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay


