Ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik: Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Trotz der rechnerischen Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD erhielt Merz nur 310 Ja-Stimmen – sechs weniger als die erforderlichen 316. Damit wurde er gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zum Bundeskanzler gewählt.

Quelle: @dw_politics / X
Um das einordnen zu können: Es ist das erste Mal (!) seit Bestehen der Bundesrepublik, dass ein Kanzlerkandidat nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen im Bundestag durchfällt. Beide Fraktionen hatten sich im Vorfeld zuversichtlich gezeigt, alle Stimmen ihrer Abgeordneten hinter sich zu haben. Nun beraten CDU/CSU und SPD, wie es weitergeht.
Laut Grundgesetz kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen neuen Wahlgang ansetzen. Sollte auch dieser scheitern, reicht in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Die kommenden Tage dürften damit entscheidend für die Regierungsbildung werden.

Quelle: Artikel Artikel 63 des Grundgesetzes- dejure.org
Reaktion der Märkte
Infolge dieses historischen Ereignisses fiel der deutsche Leitindex Dax um über 200 Punkte.

Quelle: @Schuldensuehner / X
Auch die Rendite der 10-jährigen Staatsanleihe fiel auf 2,52 %.

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Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay