Es ist der nächste Eklat im deutschen Bundestag. Die für Juli geplante Wahl von drei neuen Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Hintergrund ist der Streit um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, gegen deren Berufung die Union wegen angeblicher Plagiatsvorwürfe Bedenken anmeldete.
Die Vorwürfe stützen sich auf der im Raum stehenden Erkenntnis, dass es zu identischen Textpassagen in Brosius-Gersdorf Dissertation und der späteren Habilitation ihres Ehemanns kam. Einige Fachleute halten den Vorwurf jedoch für unbegründet, da ihre Arbeit zeitlich vor der des Mannes entstand.

Quelle: @SprachPhilo / X
Des Weiteren sorgte eine spezifische Textpassage für große Diskussionen. Brosius-Gersdorf vertrat die Position, dass für die die Geltung der Menschenwürde erst für en Menschen ab Geburt „gute Gründe“ sprechen würden und plädierte für eine Reform des Schwangerschaftsabbruchs.

Quelle: @Birgit_Kelle / X
Es gibt jedoch noch andere kritische Meinung, die auf nicht viel Resonanz in der Bevölkerung treffen: Kürzlich sprach sich Frau Brosius-Gersdorf in einer Sendung mit Markus Lanz für ein Verbot der AfD aus. Dabei entfuhr ihr die Bemerkung, dass damit aber „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ sei. Auch im Zuge der Impfdebatte gab sie in einem Gutachten zu verstehen, dass die Corona-Impfpflicht rechtens sei.
Da der Bundestag nun in die Sommerpause geht, dürfte sich die Neubesetzung noch einige Zeit verzögern.
Trotz der offenen Posten bleibt das Bundesverfassungsgericht handlungsfähig. Richter Josef Christ und Vizepräsidentin Doris König, deren Amtszeiten aus Altersgründen bereits ausgelaufen sind, führen ihre Ämter kommissarisch weiter, bis Nachfolger gewählt sind. Auch Richter Ulrich Maidowski, der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheidet, bleibt bis zu seiner Ablösung im Amt.
Der politische Streit wirft die Frage auf, ob die parteipolitisch geprägte Wahl der Verfassungsrichter sinnvoll ist. Befürworter argumentieren, dass die Richter demokratisch legitimiert sein müssen, weil sie erhebliche Macht haben. Die Praxis zeigt, dass die Richter trotz Parteivorschlag unabhängig entscheiden und sich nicht parteipolitisch instrumentalisieren lassen, auch weil sie nur einmal für zwölf Jahre gewählt werden können.
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Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash


