REFORMANSÄTZE FÜR DEUTSCHLANDS STEUERSYSTEM

steuersystem

Im Zuge der baldigen Neuwahlen im Februar nächsten Jahres besteht die Hoffnung auf ein radikales Umdenken in der Politik – ein fundamentales Thema sind dabei grundlegende Reformen in Bezug auf das deutsche Steuersystem und anderweitige Abgaben. Warum dieses Thema der Ankerpunkt für wirtschaftliche sowie sozialpolitische Besserungen ist und wie solche Reformen aussehen könnten, möchten wir in dieser weitreichenden Analyse erläutern.

Zugrunde liegt dem folgenden Artikel der Informationsgehalt aus dem ifo-Forschungsbericht „Elemente einer grundlegenden Reform für das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland„. Mit Einbeziehung verschiedener anderweitiger Quellen haben wir nicht nur die effizientesten, sondern auch die unserer Meinung nach realistischsten Reformen versucht, bestmöglich aufzubereiten.

Einordnung des aktuellen
Steuer-und Abgabensystems

Um zu verstehen, warum das deutsche Steuersystem die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands auf internationaler Ebene so stark abschwächt, ist ein Blick auf die aktuellen Strukturen zu werfen.

Staatsausgaben

Anhand der obliegenden Abbildung erkennt man, dass sich der Posten der Staatsausgaben in Relation zum BIP seit 2012 um fast 4 Prozentpunkte vergrößert hat. Die neusten Daten aus dem Jahr 2023 liegen bei über 48%- Auslöser für den so starken Anstieg war die Corona-Pandemie 2020. Auch wenn die Ausgaben danach leicht gesunken sind, ist das aktuelle Niveau immer noch deutlich über dem Niveau vor der Krise.

Interessant ist, dass die Steuer- und Abgabenquote ebenfalls gestiegen sind. Um Gegenfinanzierung der hohen Staatsausgaben zu gewährleisten, erhöhten sich auch die Steuer- und Sozialabgaben. Nach dem Rekord im Jahr 2021 verringerte sich der prozentuale Anteil wieder und näherte sich dem Niveau vom Basisjahr 2012. Der Anstieg ist demnach weniger stark als jener der Staatsausgaben.

Steuersystem- indirekte und direkte Steuern

Im Jahr 2012 war der Anteil von direkten und indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen noch weitestgehend ausgeglichen, auch wenn schon dort die Gewichtung der direkten Steuern höher ausfiel. Seither fand jedoch eine äußerst starke Verschiebung statt: Durch den überproportionalen Anstieg der Einkommensteuerlast (Kalte Progression), die steigende Erbwerbsquote, ohne Steigerung der individuellen Belastung des Steuerzahlers und den Anstieg der von den Gemeinden individuell erhobenen Gewerbehebesteuerhebesätzen (2012: Faktor 3,92; 2023: Faktor 4,03) trug zu einer Erhöhung der direkten Steuersätze am Gesamtaufkommen bei.

Zugleich die Einkommens- und Unternehmenssteuern anteilig gestiegen sind, sind die indirekten Steuern (z.B. Umsatz- und Tabaksteuer) anteilig gesunken. Interessant ist, dass dabei die Umsatzsteuer weitestgehend stabil geblieben ist. (siehe Abbildung)

Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen stieg hingegen auf ein Niveau von knapp 13% (2012: 10%) um knapp 3 Prozentpunkte an.

Steuersysteme im
internationalen Vergleich

Besonders aussagekräftig werden die Auswirkungen der Verschiebung hinzu direkter Besteuerung, wenn man sich die Konkurrenz, also die Steuerlandschaften anderer Nationen und Wirtschaftsräume zu Gemüte führt.

Die Unternehmenssteuern stellen die elementaren strukturellen Rahmenbedingungen bezüglich der Standortentscheidung von Unternehmen. Aufgrund des allgemeinen Prinzips der Gewinnmaximierung und bestmöglichen Profitabilität verschiebt sich in dem globalen und mobilen Umfeld, in welchem wir uns heutzutage befinden, der Großteil von Unternehmungen in Niedrigsteuerländer.

Deutschland hat im Vergleich mit den G7-Staaten mit knapp 30% die höchste Steuerlast auf Unternehmensgewinne. Wohingegen die USA 2018, Frankreich, Japan oder Italien die Steuerlast seit 2012 stark reduzierten, vergrößerte sich jene in Deutschland sogar leicht.

Wenn man die sozialpolitische Komponente außer Acht lässt, stellen aber zusätzlich auch die Steuer- und Abgabelasten der Einzelpersonen, also der potentiellen Arbeitnehmer eine Rolle. Hohe Arbeitskosten schmälern nämlich einerseits die Haushalte der Mittelschicht in einer überproportionalen Ausführung, belasten aber darüber hinaus hinzukommend Lohnkosten des Arbeitgebers- die Wettbewerbsfähigkeit nimmt weiter ab.

Deutschland steht auch in der Besteuerung einer alleinstehenden Person mit einem Durchschnittseinkommen und ohne Kind auf Platz 1.

Schaut man auf die Besteuerung von Vermögen liegt doch deutlich Deutschland unterhalb des EU- sowie OECD-Durschnitts. Deutschland erhebt keine Nettovermögenssteuer, nur die Erbschaftssteuer liegt mit 0,1% des BIP leicht über dem Durchschnitt. Von einer Besteuerung von Nettovermögen wird laut ifo-Institut lautstark abgeraten- die Konsequenzen wären mit ziemlicher Sicherheit Kapitalflucht und dadurch resultierende fehlende Steuereinkünfte.

Die indirekte Besteuerung zeigt etwas sehr interessantes auf. Denn im Durchschnitt liegt Deutschland im EU-Vergleich im Mittelfeld. Die Reduzierung von 2,7% zum Basisjahr 2012 sieht man eine regressive Entwicklung- der Trend war im Allgemeinen eher eine Erhöhung der Steuern auf Waren und Dienstleistungen.

fazit- aktuelles Steuersystem Deutschland

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der öffentliche Sektor in den vergangenen Jahren überproportional gewachsen ist. Es gab eine Verschiebung bezüglich des Gesamtsteueraufkommens, bei welcher die direkte Besteuerung und vor allem die Unternehmensbesteuerung an wachsender Bedeutung gewann, wohingegen der Anteil indirekter Steuern sank. Die überproportionale Entwicklung der Staatsausgaben muss gegenfinanziert werden- das Problem ist folgendes:

Setzt man voraus, dass eine Verringerung von Staatsausgaben in dem aktuellen politischen und ökonomischen Umfeld nicht zur Debatte steht, stellt sich die Frage, auf welchem Weg der deutsche Fiskus den größtmöglich positiven Effekt erzielen kann. Die Antwort liegt in eine Reformierung grundlegender Aspekte des Steuersystems.

Es sollte unserer Auffassung nach primär der Fokus auf die Erhöhung von potentiellem neuen Investitionskapital gelegt werden, anstatt sich an dem bereits vorhandenen Kapital zu bedienen. Es gilt eine langfristige Entscheidung zu fällen, welche nicht auf den kurzfristig lukrativsten fiskalischen Nutzen abzielt. Nur wenn wir neues Investitionskapital mit unternehmensfreundlichen steuerlichen Rahmenbedingungen heranschaffen, haben wir die Möglichkeit, gerecht und finanziell nachhaltig umzuverteilen. Jegliches Bedienen an dem aktuellen „Steuerpool“ würde zu Verdrängung und größer werdenden Haushaltslücken führen- dann droht eine chronische Abwärtsspirale.

Reformvorschläge

1. Transfersystem

Das deutsche Sozialsystem beinhaltet ein fundamentales Problem: Die fehlerhafte Wechselwirkung zwischen Transferleistungen und dem progressiven Steuersystem. Denn die Transferempfänger sehen sich oft einer effektiven Grenzbelastung von 80-100% auf zusätzliches Einkommen gegenüber (Q2). Das bedeutet, dass von jedem zusätzlich verdienten Euro nur sehr wenig oder gar nichts übrig bleibt. Diese Niedrigeinkommensfalle führt zu geringen Arbeitsanreizen und führt zu unausgeschöpften Arbeitspotenzialen sowie hohen fiskalischen Kosten.

Einführung einer konstanten Transferentzugsrate

Eine Möglichkeit, höhere Arbeitsanreize zu schaffen, ist die Verringerung der Grenzbelastung bei der Arbeitsausdehnung (Q1). Demnach könnte man mittels einer konstanten Transferentzugsrate einerseits den Zugang zu Transferleistungen begrenzen, andererseits dessen Leistungsumfang reduzieren.

Die sinkende Grenzbelastung würde durch die konstante Transferentzugsrate zwar in mittlere Einkommensgruppen reichen, dabei aber für stärkere Arbeitsanreizte sorgen. Auch wenn die fiskalischen Kosten durch die Bezugsgruppenerweiterung kurzfristig in manchen Bereichen steigen würden, wirkt der Beschäftigungseffekt längerfristig überproportional und generiert höhere Steuereinnahmen sowie geringere Transferzahlungskosten.

Zusammenfassung der Transferleistungen

Die gegenseitigen Wechselwirkungen der einzelnen Transferleistungen führen zu einer extremen Verkomplizierung und Ineffizienz bezüglich dem Faktor Arbeit. Eine Bündelung der existenzsichernden Transferleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) würde ungünstige Grenzbelastungen glätten und die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessern. (Q1, Q2, Q3)

2. Direkte Steuern

Die direkten Steuern machen, wie schon in der Darstellung des aktuellen deutschen Steuer- und Abgabesystems beschrieben, einen entscheidenden Anteil aus. Mit der hohen direkten Besteuerung unterscheidet man sich maßgeblich zu anderen ökonomisch starken Nationen. Aber nicht nur für Neuinvestitionen aus dem Ausland stellt diese Steuerstruktur ein Problem dar, sondern auch die ungleiche Verteilung der Steuerlast innerhalb der Bevölkerung ist bedenkenswert. Die Ineffizienz äußert sich in der Tatsache, dass das Steuersystem in den untersten drei Dezilen regressiv ist und erst ab dem sechsten Dezil progressiv wird.

2.1 Einkommenssteuer

10% der einkommensstärksten Haushalte zahlen 60% der gesamten Einkommenssteuer, die unteren 50% der Einkommensverteilung sind gerade einmal für 4% verantwortlich (Q4, Q5). Natürlich könnte man hier teilweise mit einem subjektiv ausgeprägten Gerechtigkeitsbegriff argumentieren- eine Verbesserung der ökonomischen Attraktivität ist dadurch aber nicht herbeizuführen.

Einkommenssteuertarifgrenzen

Um den Mittelstandsbauch abzuflachen, gilt es die Grenzbelastung der Besteuerung in den niedrigen und mittleren Klassen zu verringern. Nur durch die Entlastung kann die Motivation für mehrwertige Arbeit geschaffen werden.

Ein grundlegendes Problem stellen dabei die trotz positiver Beschäftigungsauswirkungen hohen fiskalischen Kosten dar. Um das Haushaltsdefizit nicht überzustrapazieren, ist eine Schrittweise Einführung mit haushaltspolitischen Spielräumen denkbar (Q1).

Erhöhung des Grundfreibetrags/ Pauschbetrags

Um kurzfristig positive Effekte herbeizuführen, ist alternativ die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags sowie des (Werbungskosten-) Pauschbetrags denkbar (Q1) – eine schnelle Lösung für eine Minderung der Steuerlast.

Vollkommene Abschaffung Solidaritätszuschalgs

Der schon seit Jahren in der Kritik stehende Solidaritätszuschlagsatz wurde zuletzt wieder einmal von unserem ehemaligen Finanzminister Christian Lindner zur Sprache gebracht. Auch das ifo-Institut sieht hier ein Problem bezüglich der Transparenz und der unbegründeten Erhebung. Eine Vollständige Abschaffung für alle Steuerzahler würde daher für zusätzliche Entlastung sorgen.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes

Da es in diesen Reformvorschlägen angedacht ist, ein neutrales Steueraufkommen zu erzielen, also keine fiskalischen Einbußen zu verzeichnen, um dringend nötige Investitionen tätigen zu können, gilt eine Gegenfinanzierung. Die Abschaffung könnte mittels einer Erhebung des Spitzensteuersatzes ausgeglichen werden (Q6)- kombiniert mit der Erhöhung des Grundfreibetrags wäre eine vollkommene Neutralisierung möglich.

2.1.2 Vergünstigung bei Überstunden und Rentenarbeit

Um Arbeitsanreize zu verstärken, wurde in politischen Debatten ebenfalls die Steuervergünstigung bezüglich Überstunden und Rentenarbeit ins Spiel gebracht. Demnach sollen Überstunden weniger oder gar nicht besteuert werden. Laut des ifo-Instituts (Q1) seien diese jedoch keine zielführenden Maßnahmen zur Ausdehnung von Arbeitsvolumina. In Frankreich kam es 2007 zu Mitnahmeeffekten bei Erwerbstätigen, welche ohnehin schon viel arbeiten. Die Beschäftigungs- und Effizienzeffekte waren niedrig und unterproportionalen zu den damit einhergehenden fiskalischen Steuereinbußen.

Abgabenentlastung bei Rentenarbeit

Es gibt jedoch eine Zielgruppe, dessen durch Vergünstigungen resultierende Arbeitseffekte positiv wären- Rentner und Pensionäre. Um Weiterbeschäftigung zu fördern und Mitnahmeeffekte bei Unternehmern und Freiberuflern zu reduzieren, ist eine Reduzierung der Sozialabgabelast oder ein begrenzter steuerlicher Freibetrag denkbar. So könne man primär der Demographie entgegenwirken und den anstehenden großen Babyboomer-Problemen entgegenwirken.

2.1.3 Familienbesteuerung

Ein indirekter Fundamentalaspekt der Reformierung der Einkommensbesteuerung ist die aus den Steuermodellen resultierende Familienbesteuerung. Denn das Ehegattensplitting, bzw. die Zweitverdienerfalle sorgen für einige steuerliche Fehlanreize. Zum Beispiel kommt es zu geringeren Beschäftigungs- und Partizipationsquoten bei Frauen und einer ursprünglich nicht vorhergesehenen Nutzung von Ehen ohne Kinder. Dadurch werden Ehen steuerlich begünstigt, ohne einen Beitrag zu der Demographie und dem Umlagesystem der deutschen Rente zu leisten. Auch hier gilt, dass man mit Reformen nicht nur das steuerliche Umfeld verbessern könnte, sondern eben auch weitreichend andere Probleme einschließt.

Erhöhung der Kinderfreibeträge

Um die in dem Rentenumlagesystem primäre Pflicht des Kinderbekommens zu fördern und gerecht zu honorieren, ist eine deutliche Erhöhung der Kinderfreibeträge nötig. Die steuerliche Entlastung wäre so ein zusätzliche finanzieller Faktor.

Familiensplitting

Eine deutlich bessere Alternative zu dem aktuellen Ehegattensplitting ist das Familien-Realsplitting nach französischem Vorbild (Q7). Das Gesamteinkommen der Familie durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder geteilt wird (inklusive Kinder). Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen pro Person, was oft zu einer geringeren Steuerlast führt. So ist neben der Inangriffnahme der demographischen Probleme und steuerlicher Vorteile sogar eine fiskalische Aufkommensneutralität gewährleistet (Q1). Die Beschäftigung und Geschlechtergerechtigkeit steige signifikant an.

2.1.4 Private Immobilienveräußerungsgewinne

Ein Problem der Immobilienveräußerungsgewinnbesteuerung ist die steuerliche Ungleichbehandlung. Veräußerungsgewinne von Immobilien im Privatvermögen sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei, während Gewinne aus anderen Kapitalanlagen wie Aktien der Abgeltungsteuer unterliegen (Q8). Die Kombination aus Werbungskostenabzug und steuerfreien Veräußerungsgewinnen ermöglicht eine doppelte steuerliche Begünstigung, was zu massiven Fehlanreizen am Immobilienmarkt führt.

Abschaffung der Haltedauer

Um den Immobilienmarkt und dessen Besteuerung transparenter zu machen und Fehlallokationen zu vermeiden, sollte die Steuerpflicht bei Veräußerungsgewinnen unabhängig von der Haltedauer sein. Diese sollte komplett abgeschafft werden und durch Steuerreduzierungen oder höheren inflationsausgleichenden Freibeträgen ersetzt werden (Q1).

2.2 Unternehmens- und Gewinnbesteuerung

Die folgenden Reformansätze zielen grundlegend darauf ab, den Investitionsstandort Deutschland auf steuerlicher Ebene attraktiver zu machen. Denn die Unternehmenssteuern haben seit 2012 eine positive Entwicklung gemacht, wohingegen jene in anderen Ländern durchschnittlich zurückgingen oder zumindest stabil blieben- die Wettbewerbsfähigkeit sinkt und es drohen weitere Produktionsverlagerungen ins Ausland.

Reduzierung der Steuerlast

Der erste Ansatzpunkt ist eine Reduzierung der Steuerlast für Unternehmen von zunächst 5% bei der Körperschaftssteuer (Q1). Ohne diese Basis, welche natürlich zunächst für eine Belastungen des Steueraufkommens sorgt, ist das Anwerben von neuen investitionsreichen Unternehmungen bzw. das Erhalten von schon bestehenden Unternehmungen dieser Art nicht effizient möglich.

beschleunigte abschreibungsregeln

Zusätzlich sollte es eine Ausweitung von beschleunigten Abschreibungen geben, welche ähnlich wie Investitionsprämien wirken, jedoch den klaren Vorteil mit sich bringen, keine verlustbringenden Investitionen zu belohnen.

Sowohl bei der Senkung der Körperschaftssteuer, als auch bei den beschleunigten Abschreibungsregeln kommt es zunächst zu Steueraufkommensrückgänge, weshalb eine Haushaltsdisziplin für solche Übergangsphasen von essentiellen Nöten ist. Langfristig führen jedoch durch die sinkende Steuerlast resultierende Neuunternehmungen zu erhöhten Steuereinnahmen. Vor allem bei den Abschreibungen verlagern sich die Steuerzahlungen lediglich in die Zukunft- aufgrund zusätzlichen Zins- und Liquiditätsvorteilen auf Seiten der Unternehmen kommt es zu sich weiter verbesserten Wachstumsimpulsen.

Senkung der Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne

Der Ansatz, die Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften auf 25% abzusenken, würde vor allem bei Großunternehmen zu steigender Attraktivität führen (Q9).

2.2.1 Kommunalfinanzen

Die Kommunalfinanzen spielen eine spezielle Rolle in der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinden erheben individuell festgelegte Hebesätze, auf dessen Einnahmen sie stark angewiesen sind. Durch erhebliche konjunkturelle Schwankungen kommt es zu sehr hohe Volatilität der erhobenen Gewerbesteuern. Die Schwankungen führen dazu, dass in Krisen, in welchen Kommunen investieren sollten, keine finanzielle Mittel haben und dadurch nicht nur eine hohe Steuerlast erzeugen, sondern auch wirtschaftliche Stagnation (Q1).

Abschaffung Gewerbesteuer

In Ausschüssen wurde die Abschaffung der Gewerbesteuer schon des Öfteren diskutiert (Q10). Auch das ifo-Institut sieht die Integration der Gewerbesteuer in die Körperschaftssteuer als sinnvoll an (Q1). So würde das System transparenter und vor allem weniger volatil werden- Investitionsplanungen sind deutlich ersichtlicher. Ein allgemeiner Körperschaftssteuersatz von 25% ist ein sehr sinnvoller Vorschlag.

Vier-Säulen-Modell

Wie schon 2006 von der Stiftung für Marktwirtschaft erwähnt, könnte ein Vier-Säulen-Reform Modell für deutliche kommunale Stabilität sorgen und ein Katalysator für Wachstum sein (Q11). Dabei sind mögliche vier Säulen die kommunale Unternehmenssteuer, die Betriebslohnsteuer, die Bürgersteuer und die Grundsteuer.

2.2.2 Steuerprivilegien bei Immobilieninvestitionen

Momentan herrscht primär bei Immobilien ein Anstieg von Vermögensungleichheit, was auf die steuerlich geförderte Vermögensakkumulation und fiskalisch gesetzte Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Um die aus den Unternehmenssteuern entfallenen Einnahmen gegenfinanzieren zu können, bietet sich vor allem bezüglich der Grundsteuer eine sinnvolle Einnahmequelle.

Beispielsweise können Objektgesellschaften Mieteinnahmen und Verkäufe ohne Belastung durch die Gewerbesteuer erheben, da sie von einer Befreiungsvorschrift profitieren, welche zunächst nur bei Werkswohnungen angedacht war. So zahlen sie nur die aktuelle Körperschaftssteuer von 15%.

Ähnlich sieht es bei vermögensverwaltenden GmbHs aus, welche die Mietnahmen ebenfalls mit nur den 15% versteuern müssen. Privatbesitzer müssen auf Mieteinnahmen aber deutlich höhere Grenzsteuersätze zahlen. So werden Immobilien AGs durch die Sonderabschreibungen massive Steuerentlastungen eingeräumt, welche Privatbesitzern nicht zur Verfügung stehen.

Abschaffung Steuervergünstigungen

Der Vorsitzende des ifo-Instituts, Clemens Fuest, bekennt sich demnach ebenfalls zu einer Festsetzung der Körperschaftssteuer auf 25% sowie der Abschaffung der eben genannten Steuervergünstigungen. Zu denen gehören auch noch die Refinanzierungszinsen, die als Betriebsausgaben ausgegeben werden können und so ebenfalls niedriger besteuert werden können.

Man könnte durch diese Abschaffungen das Steueraufkommen erhöhen, ohne die wirtschaftliche Entwicklung oder den Immobilienbau zu belasten (Q1). Der durch die gleichen Bedingungen entstehende Wettbewerb würde den Fokus wieder auf Profitabilität legen und Wachstumsimpulse generieren.

Erhöhung der jährlichen Grundsteuer

Durch die Erhöhung der jährlichen Grundsteuer könne man laut Fuest den Immobilienerwerb aller Einkommensgruppen gleichermaßen fördern (Q1) und Gegenfinanzierungsmaßnahmen ergreifen. Hierbei wären die Belastungen auf Seiten der Investoren moderat.

3. Indirekte Steuern

Wie eindrücklich zu sehen war, hat der Anteil der indirekten Steuern zum Gesamtsteueraufkommen bedeutend nachgelassen. Durch steigende Wachstumseffekte und ein expandierendes Konsumverhalten werden auch zeitgleich Mehreinnahmen bezüglich der indirekten Steuern generiert. Im Vergleich zu direkten Steuern wirken indirekte Steuern sowie Grundsteuern weniger verzerrend, weshalb diese zur Neutralisierung der niedrigeren direkten Steuern genutzt werden kann. Durch ökonomisches Wachstum gibt es dann auch ein wechselwirkenden Wachstumseffekt für das indirekte Steueraufkommen.

3.1 Umsatz- und Verbrauchssteuern

Erhöhung der Umsatz- und Verbrauchssteuern

Die erste Stellschraube, an der man drehen kann, ist die Erhöhung der Umsatz- und Verbrauchssteuern um beispielsweise 1% (Q1). Die Erhöhung der indirekten Steuern hat jedoch auch einen klaren Nachteil, denn einkommensschwächere Haushalte sind stärker betroffen als Einkommensstärkere. Diese regressive Wirkung könnte aber durch die Entlastung der direkten Besteuerung überkompensiert werden (Q12). Die zusammengefassten Transferleistungen würden ebenfalls einen Ausgleich der schwachen Einkommensgruppen unterstützen.

Einschränkungen ermäßigter Steuersätze

Um die Aufkommensneutralität im Haushalt zu gewährleisten, sollte dringend über die ermäßigten Steuersätze nachgedacht werden. Deutliche Einschränkungen sind von Nöten, wenn man nachhaltig haushalten möchte (Q11).

4. Vermögenssteuern

Die Besteuerung von Vermögen ist das gerne in den Raum geworfene Steuer-Instrument linksausgerichteter Parteien. Eine Vermögenssteuer wäre jedoch verheerend und wird zu Kapitalflucht und weiteren Rückgängen der deutschen Wirtschaft führen.

4.1. Erbschaftssteuer

Das Erbschaftssteuersystem sollte in Angriff genommen werden, um die komplizierten Regelungen transparent und leicht verständlich zu machen. Durch die Inkonsistenz der verschiedenen Ausnahmen entstehen primär hohe administrative Kosten und Probleme bei der Weiterführung von familiären Betrieben.

Einheitlich niedriger Steuersatz

Aufgrund von dem Gedanken des größtmöglichen Simplicissimus schlägt das ifo-Institut einen einheitlichen niedrigen Steuersatz von 5-10% für alle Vermögensarten vor. Vergünstigungen von Betriebsvermögen und selbst genutzten Immobilien sollen abgebaut werden; die Freibeträge in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad können bestehen bleiben (Q1, Q13).

Stundungsregelungen

Angeführt wird bezüglich betrieblicher Erbschaften immer wieder das Argument des Schutzes von Arbeitsplätzen. Durch beispielsweise zinslose Stundungsregelungen könnten Liquiditätsprobleme und Bestandsgefährdung von Unternehmen gelöst werden. Demnach würde die Erbschaftsüberlast über mehrere Jahre abgeschrieben werden können und das Unternehmen hätte die Möglichkeit nicht nur von dem Wertverfall des Geldes profitieren, sondern zusätzlich die entstehenden Gewinne zur Finanzierung nutzen zu können.

4.2 Nettovermögenssteuer

Von einer Nettovermögensbesteuerung ist allenfalls abzusehen. Es würde zu massiven fiskalischen Einbußen führen. Eine Vermögenssteuer von 1% hebt den effektiven Durchschnittssteuersatz von Unternehmen um 8-35% an- unter bestimmten Umständen wäre das mit einer Verdopplung der Ertragssteuern zu gleichzusetzen (Q1).

Quellenverzeichnis:

Q1- https://www.ifo.de/publikationen/2024/monographie-autorenschaft/elemente-einer-grundlegenden-reform-fuer-das-steuer

Q2- https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2022/heft/2/beitrag/neuregelung-der-hinzuverdienstmoeglichkeiten-fuer-transferbeziehende-keine-leichte-aufgabe.html

Q3- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/reform-der-grundsicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Q4- https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-05/steuern-entlastungen-steuerpolitik-deutschland-geringverdiener/seite-2

Q5- https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2017/heft/6/beitrag/wie-sollte-das-steuersystem-in-deutschland-reformiert-werden.html

Q6- https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-besserverdiener-lange-geschont-6447.htm

Q7- https://www.ifo.de/pressemitteilung/2019-03-06/ifo-forscher-peichl-fuer-reform-der-familienbesteuerung

Q8- https://www.ifo.de/DocDL/sd-2021-12-fuest-hey-spengel-immobilienbesteuerung.pdf

Q9- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/0-9/4-kernelemente-fuer-eine-umfassende-unternehmenssteuerreform.pdf?__blob=publicationFile

Q10- https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07/Anhoerungen/837602-837602

Q11- https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/3/beitrag/acht-elemente-einer-grundlegenden-reform-des-steuer-und-transfersystems.html

Q12- https://www.ifo.de/DocDL/sd-2017-24-2017-12-21.pdf

Q13- https://www.capital.de/geld-versicherungen/erbe–gibt-es-2025-eine-reform-der-erbschaftsteuer–35245220.html

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